Auszug aus dem Rahmenstoffplan:
Die Verwaltung von Wohnungseigentum durch einen von der Eigentümergemeinschaft bestellten Verwalter ist durch das Wohnungseigentumsgesetz zwingend vorgeschrieben. Die Aufgabe des Verwalters von Wohnungseigentum ist es, fremdes Eigentum und Vermögen im Wert zu erhalten, ordnungsgemäß zu verwalten und für das störungsfreie Verhalten der Wohnungseigentümer bzw. der Bewohner Sorge zu tragen.
Die sachgerechte Erfüllung dieser Aufgabe erfordert sowohl umfassende wie spezielle rechtliche, organisatorische, kaufmännische und technische Kenntnisse sowie die Fähigkeit, gegensätzliche Interessen schlichtend auszugleichen. Grundlage ist der anerkannte Ausbildungsberuf “Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft” oder ein anderer kaufmännischer bzw. verwaltender Ausbildungsberuf sowie eine entsprechend einschlägige Berufspraxis.
In Abgrenzung zum “Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft”, der Weiterbildungsprüfung für den Branchenspezialisten mit breiten und vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, ist der “Fachkaufmann für die Verwaltung von Wohnungseigentum” ein Funktionsspezialist. Er ist der Fachmann, der sich in diesem Spezialgebiet kaufmännisch-verwaltender Tätigkeit auskennt. |