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Wie wird die Gesamtnote der Abschlussprüfung ermittelt?

 

Prüfungsfach

 

Leistungsnachweis

 

Gewich- tung

Beispiel

 
 

Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Schriftliche Prüfung über 180 Minuten

x 2

60 Punkte x 2

120 Punkte

 

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation

Schriftliche Prüfung über 90 Minuten

x 1

55 Punkte x 1

55 Punkte

 

Wirtschafts- und Sozialkunde

Schriftliche Prüfung über 90 Minuten

x 1

70 Punkte x 1

70 Punkte

 

Praktische Übungen

Sperrfach, d.h. mindestens 50 Punkte

x 1

65 Punkte x 1

65 Punkte

Summe:

   

 = 5

 

= 310 : 5

Ergebnis:

       

= 62 Punkte

Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit “mangelhaft” (= 5) und in den übrigen Fächern mit mindestens “ausreichend” (= 4) bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit “mangelhaft” bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für dieses Prüfungsfach sind die Ergebnisse der schriftliche Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Bewertung

100 bis 92 Punkte

Note 1

sehr gut

unter 92 - 81 Punkte

Note 2

gut

unter 81 - 67 Punkte

Note 3

befriedigend

unter 67 - 50 Punkte

Note 4

ausreichend

unter 50 - 30 Punkte

Note 5

mangelhaft

unter 30 -   0 Punkte

Note 6

ungenügend